Förderung von Luftreinigern – Was müssen Sie beachten?
Zur Unterstützung von Unternehmen im Rahmen der Corona-Pandemie wurden durch die Bundesregierung diverse Hilfspakete und Förderprogramme ins Leben gerufen.
Grundsätzlich umfassen diese Programme auch die Förderung von Luftreinigern. Anschaffung und Betrieb sind in der Regel förderfähig!
Allerdings ändern sich die Förderprogramme, so wie die dazugehörigen Regeln, ständig. Auch auf Länderebene gibt es noch zusätzliche Möglichkeiten (z.B. für Schulen). Diese sind jedoch uneinheitlich. Der aktuelle Sachstand (Mai 2021) besagt für Unternehmen folgendes: Im Rahmen der Überbrückungshilfe III kann die Anschaffung eines Luftreinigers bis zu 100% gefördert werden.
Wer kann die Förderung beantragen?
- Überbrückungshilfe III kann von Unternehmen, Soloselbständigen, und Freiberuflern bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro beantragt werden.
- Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Maßgeblich für den Vergleich ist der Referenzmonat im Jahr 2019.
Was und wie wird gefördert?
- Generell: Mit der Überbrückungshilfe werden betriebliche Fixkosten bezuschusst. Der maximale Förderbetrag beträgt 1,5 Millionen Euro (3 Millionen Euro für Verbundunternehmen in Vorbereitung) pro Monat.
- Spezifisch: Nach der aktuellen Überarbeitung des Förderprogramms zählt die Anschaffung eines Luftreinigers zur Realisierung eines Hygienekonzeptes nun ebenfalls zu den förderfähigen Kosten.
Wieviel wird erstattet?
- bis zu 100 Prozent (vorher 90 Prozent) der förderfähigen Fixkosten, bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
- bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten, bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch
- bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten, bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch (Umsatzeinbruch jeweils im Vergleich zum Vergleichsmonat des Jahres 2019)
Was bedeutet das für die Anschaffung von Luftreinigern?
Die Änderungen im Zuge der Überbrückungshilfe III beinhalten die „Anerkennung weiterer förderfähiger Kostenpositionen“. Darunter fallen z.B. Umbaukosten für Hygienemaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat. Dazu zählen auch die „Kosten für Luftreiniger“. (Hier wird spezifiziert: „Anschaffung von mobilen Luftreinigern beispielsweise mit einem HEPA-Filter“)
Wie stellen Sie den Antrag?
Der Antrag kann über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder vereidigte Buchprüfer gestellt werden. Die Einreichungs-Frist ist aktuell der 31. August 2021. Änderungsanträge können seit 27. April eingereicht werden. Die Kosten des Antrags werden ebenfalls bezuschusst.
Wo finde ich weitere Informationen zu diesem Thema?
Sämtliche weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie/ Bundesministerium der Finanzen (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Die hier genannten Punkte stellen eine Zusammenfassung der Förderung von Luftreinigern dar. Da sich die Richtlinien laufend ändern, sind die Angaben ohne Gewähr.
Haben Sie Fragen zu der Förderfähigkeit von Luftreinigern? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Sie erreichen uns per Mail: kontakt@isi-luftfilter.de oder Telefon: 02683/ 9794-0.
Unser Außendienstmitarbeiter berät Sie gerne bei Ihnen vor Ort.
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